Vertrag Gesellschafter-Geschäftsführer
Erstellen Sie schnell und unkompliziert einen rechtssicheren Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrag – individuell, digital und stets aktuell. Juristisch geprüft von erfahrenen Fachanwält:innen – immer auf dem neuesten Stand.
- Vertrag Schritt für Schritt erstellen – mit praxisnahen Erläuterungen zu jeder Auswahl
- Individuell konfigurierbar – passgenau für Ihre Situation und direkt als PDF oder Word-Datei verfügbar
- Mit optionalen Regelungen wie Tantiemen, Dienstwagen oder Wettbewerbsverbot
Rechtssichere Vereinbarungen zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer
Ein professionell erstellter Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrag ist für jede GmbH entscheidend. Er regelt die Geschäftsbeziehung klar und schützt vor späteren Unklarheiten – etwa bei Vergütung, Verantwortlichkeiten oder steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Einen klaren und ausgewogenen Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrag aufzusetzen, ist oft komplex und mit hohen Anwaltskosten verbunden – doch das muss nicht sein.
Mit dem Smartlaw-Vertragsgenerator erstellen Sie Ihren individuellen Geschäftsführer-Dienstvertrag ganz einfach selbst – rechtssicher, vollständig und auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten. Schritt für Schritt geführt, benötigen Sie keine juristischen Vorkenntnisse. Legen Sie jetzt los und gestalten Sie Ihren Vertrag effizient und professionell – in wenigen Minuten.
Was regelt dieser Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrag?
Der Dokumentengenerator führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen vertraglichen Optionen, und Sie bestimmen die genaue Gestaltung Ihres Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrags:
- Ideal für Geschäftsführer mit Geschäftsanteilen an einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
- Flexibel wählbar: Der Geschäftsführervertrag kann entweder unbefristet oder befristet gestaltet werden
- Optional können Regelungen wie ein Wettbewerbsverbot oder eine Dienstwagenregelung aufgenommen werden
- Ausformuliert und einsatzbereit: Ihr fertiger Geschäftsführervertrag wird im PDF- oder DOCX-Format bereitgestellt – zur sofortigen Nutzung oder einfachen Bearbeitung (z. B. in Microsoft Word)
- Datenschutzkonform (DSGVO): Alle Vertragsdokumente werden gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien erstellt und verarbeitet, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten
Warum Smartlaw?
Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.
Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.
Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.
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Weitere Informationen zu diesem Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrag
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrag ist für Geschäftsführer geeignet, die zugleich Anteile an der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) halten – also Gesellschafter und Geschäftsführer in Personalunion sind.
Solche Doppelrollen sind häufig, insbesondere bei kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften. Für Geschäftsführer ohne Beteiligung (sogenannte Fremdgeschäftsführer) gelten andere vertragliche Regelungen – für sie empfiehlt sich ein Fremdgeschäftsführervertrag. Erstellen Sie auch den Fremdgeschäftsführervertrag ganz einfach online mit Smartlaw!
Nein. Gesellschafter-Geschäftsführer gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer, auch wenn sie für das Unternehmen tätig sind. Deshalb finden viele arbeitsrechtliche Vorschriften keine Anwendung – etwa zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder zu Kündigungsfristen.
Die Beziehung wird stattdessen durch einen Dienstvertrag oder Anstellungsvertrag geregelt. Das Unternehmen wird in diesem Zusammenhang nicht als Arbeitgeber, sondern als Dienstgeber bezeichnet.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sozialversicherungspflichtig sein, auch wenn er nicht als Arbeitnehmer gilt.
Relevant ist, ob er weisungsabhängig tätig ist und keine maßgebliche Einflussnahme auf die Gesellschaft hat.
In der Regel besteht keine Sozialversicherungspflicht, wenn der Geschäftsführer mindestens 50 % der Geschäftsanteile hält.
Unser Tipp: Lassen Sie den sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Deutsche Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenversicherungsträger verbindlich prüfen.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrag regelt das Anstellungsverhältnis – nicht die Bestellung zum Geschäftsführer selbst. Damit der Vertrag wirksam ist, muss vor der Unterzeichnung ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden.
Darin sollten die Gesellschafter auch eine Person bevollmächtigen, den Vertrag für die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zu unterschreiben.
Ist niemand bevollmächtigt, müssen alle Gesellschafter unterschreiben oder der Vertrag muss nachträglich durch Beschluss genehmigt werden.
Die Bestellung zum Geschäftsführer ist das sogenannte Amtsverhältnis und wird durch einen separaten Gesellschafterbeschluss begründet.
Sie wird erst mit der Annahme durch den Geschäftsführer wirksam und muss anschließend beim Handelsregister angemeldet werden.
Der Anstellungsvertrag hingegen regelt die vertraglichen Pflichten und Rechte wie Vergütung, Arbeitszeit, Nebentätigkeiten oder Wettbewerbsverbote. Beide Schritte – Bestellung und Vertrag – sind notwendig und rechtlich voneinander zu trennen.
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Veraltete Verträge oder billige Mustervorlagen können aufgrund der Schnelllebigkeit des Arbeitsrechts viele Fehler oder unwirksame Klauseln beinhalten. Smartlaw-Dokumente bieten Sicherheit:
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